2015年7月25日 星期六

Republik und Wiederwahl

Vor einigen Tagen wurde eine Nachricht aus Südamerika auf der internationalen Ebene aufgetaucht, dass die anschließende Wiederwahl des Staatspräsidenten nunmehr nach dem Ergebnis der Volksabstimmung in Venezuela nicht begrenzt wird. Dies macht uns entsetzt, weil es auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßt. Aber wenn dieser Vorgang in Taiwan auch im Weg des Referendums gemäß Art. 1 VerfZ verwirklicht würde, wären die Meinungsverschiedenheiten dafür denkbar. Während man von der souveränen Entscheidung ausgeht, grifft man eventuell auf den Absturz der verfassungsrechtlich ausgeprägten Staatsform zurück. Hierbei kommt das republikanische Prinzip in Betracht.


Anforderungen der Republik


Art. 1 TWVerf geht von den Drei Volksprinzipien aus und nach dem stellt Republik China(Taiwan) eine demokratische Republik dar. Im Gegensatz zur Monarchie ist die Rede vom Begriff Republik. Danach wird vor allem gefordert, dass ein Staatsoberhaupt wählbar und absetzbar ist und dieses zugestandene Amt auf begrenzter Zeit von ihm ausgeübt wird. Darüber hinaus wird das republikanische Prinzip durch die dauerhafte Abschaffung von Adelsprivilegien gekennzeichnet. Weil die Republik und Demokratie sich immer miteinander verbinden, liegt immer wieder das Konzept der demokratischen Republik vor Augen. Daraus ergibt sich eine ununterbrochene Kette zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Staatsvolk. Ein Verstoß gegen das republikanischen Prinzip liegt dann vor, wenn das Staatsoberhaupt nicht mehr wählbar und/oder absetzbar ist sowie in den Fällen der Amtseinsetzung ohne Wahl. Somit scheint der unterstellte Vorgang, dass der amtierende Staatspräsident auf Taiwan nunmehr nach Verfassungsänderung kontinuierlich wieder gewählt werden kann, in keinem Widerspruch mit dem republikanischen Prinzip zu stehen. Jedoch: stimmt so?

Faktische Wirkung und Gedanke der Republik

Der in Rede stehende Vorgang erinnert uns an das Regime der Diktatur Chiang, Kai-shek, als deren Rechtslage Übergangsbestimmungen während der Dauer der kommunistischen Rebelli-on vom 18. April1948(im folgenden: Übergangsbestimmungen) heranzogen wurde. Nach Art. 3 Übergangsbestimmungen war die anschließende Wiederwahl von ihm zulässig, wenn die ältere Amtszeit des Staatspräsidenten 6 Jahre vollendet hatte. Das führte dazu, dass Chiang, Kai-Shek wie ein Monarch bis seinem Tode auf Taiwan regierte, obwohl er offiziell nicht zum Titel Kaiser oder König gekrönt wurde. Damit gang es einher, dass das auf Zeit wählbare und auch absetzbare Staatsoberhaupt an dem Sinne verlor. Deshalb ist die Abschaffung der Wiederwahlbegrenzung zwar mit dem republikanischen Prinzip vereinbar, aber widerspricht bereits dem Gedanken der Republik.

Literatur: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 3. Aufl. S. 80ff.

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