2014年10月4日 星期六

漢堡大學德國法碩士學程

跟之前介紹的德國大學相比,漢堡大學是一個相當年輕的大學。這所大學是第一次世界大戰結束後,威瑪共和時期,由民主方式選出的漢堡市議會於1919年決議設立的大學。名稱為漢堡的大學Hamburgische Universität也因此,漢堡大學的建校歷史,是記載在漢堡市政府的191941日的政府公報中。漢堡市之所以拖了這麼久才有自己的大學,與第一次世界大戰以前,階級選制產生的市議會體制脫不了關係。當時主導漢堡市議會的議員意見是:漢堡市是一個商業大都會,故不應該把錢投資在大學教育與培養具有社會影響力的大學教授身上。
漢堡大學成立之初,法律係與經濟、社會科系合併建立一個法律與國家學術科系(Rechts- und Staatswissenschaften學院。隨著1945年,大學正式改名為漢堡大學(Universität Hamburg),而法律系也正式和經濟與社會科系分道揚鑣,獨立建院(Fakultät)。在1969年漢堡市政府公布了新的漢堡大學法後,除了擴大漢堡大學自治組織的成員、延續校長為中心的內外代表體制外,就是廢除了傳統的學院,改稱之為專業領域(Fachbereich)。在法學專業領域的運作體系中,一樣提供了德國法碩士課程(LL. M.; Magistra Legum


壹、申請資格與方式
根據漢堡大學法學院的網頁說明,申請漢堡大學德國法碩士學程,申請人必須具備以下資格
一、臺灣的大學法律系畢業
二、具備流利的德語能力,得參與課程與考試。按照申請所需文件,就是要達到TestDaF 4 DSH 2的能力。
三、其他與順利完成學程相關的條件。
Bewerber müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. ein erfolgreich abgeschlossenes Rechtsstudium an einer ausländischen Universität, das dem deutschen Rechtsstudium in Art und Umfang vergleichbar ist,
2. fließende Beherrschung der deutschen Sprache, um an den Kursen teilnehmen und die notwendigen Prüfungen bestehen zu können,
3. die akademischen Voraussetzungen müssen einen erfolgreichen Abschluss des Magister-Programms erwarten lassen.

針對上開第三個要件,學程章程第三條第三項給了一個理解方式。根據該條第二項規定,如果已經獲得其他德國大學德國法入學許可,或者曾經有就讀過其他德國大學的德國法碩士學程,但無功而返者,就無法獲得漢堡大學德國法碩士學程的許可。
§ 3 Zulassung zum Magisterstudium
(1) Zum Magisterstudium kann zugelassen werden, wer
1. erfolgreich ein dem deutschen Rechtsstudium nach Art und Umfang vergleichbares Studium an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat und
2. über die für das Studium und die Prüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3. nach den bisherigen Leistungen ein erfolgreiches Magisterstudium erwarten läßt.
(2) Nicht zugelassen werden kann, wer bereits an einer deutschen Hochschule in dem gleichen Magisterstudiengang zugelassen ist oder ein solches Studium erfolglos versucht hat.
(3) Der Zulassungsantrag für das Magisterstudium muss dem Dekan bzw. der Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft in deutscher Sprache bis zum 30. Juni des Jahres vorliegen, in dem das Magisterstudium aufgenommen werden soll.
(4) Über die Zulassung entscheidet der Dekan bzw. die Dekanin.Magi sterordnung
für au s ländische juris t ( inn)en
( LL . M
值得注意的是,按照下列以前的說明,申請資格還包括已經在漢堡大學找到一名指導教授。這次新版的說明文件去除了這項要求。
• ein erfolgreich abgeschlossenes Rechtsstudium an einer ausländischen Universität, das
deutschen Rechtsstudium in Art und Umfang vergleichbar ist,
• fließende Beherrschung der deutschen Sprache, um an den Kursen teilnehmen und die notwendigen
Prüfungen bestehen zu können,
• die akademischen Voraussetzungen müssen einen erfolgreichen Abschluss des Magisterprogramms
erwarten lassen,
• ein Professor der Fakultät für Rechtswissenschaft muss bereit sein, die Betreuung zu übernehmen

又申請漢堡大學德國法碩士學程,需要先到上開法學院網頁下載處(Dwonload),下載申請表格Zulassungsantrag),併檢附以下文件提出申請。這些申請文件分別為:英文或德文高中畢業證書與成績單、英文或德文大學畢業證書與成績單、TestDaF 4DSH 2的德語證明、照片一張、上有填寫申請者住址之回覆信封與財力來源。
Außerdem sollten folgende Dokumente eingereicht werden:
1. eine amtlich beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses mit Einzelnoten
2. eine amtlich beglaubigte Fotokopie der erworbenen Universitätszeugnisse und der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten (Transcript)
3. eine amtlich beglaubigte Übersetzung dieser Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache
4. Zeugnisse oder Bescheinigungen über Deutschkenntnisse (Test DAF 4 oder DSH 2) tabellarischer Lebenslauf
5. 1 Passfoto
6. einen Briefumschlag mit der genauen Adresse des Bewerbers
7. Angaben zur Finanzierung des Studienaufenthalts

填寫完上開申請表與備妥申請文件後,請於該年630日以前,寄給法學院負責人。
Frau Claudia Zavala
Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft,
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg,

貳、課程規劃
一、指派指導教授
跟其他德國大學的德國法碩士學程一樣,漢堡大學的德國法碩士學程於一開始就會指派指導教授給學生。其目的除指導日後學生的碩士論文外,也在協助學生製作修課計畫(Studienplan
§ 4 Betreuung
Die Betreuung des Kandidaten bzw. der Kandidatin übernimmt ein Hochschullehrer bzw. eine Hochschullehrerin, der bzw. die im Einvernehmen mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin bestellt wurde.

二、製作修課計畫
漢堡大學德國法碩士學程就是冬季學期招收學生,夏季學期結束時,整個學程也就結束了。碩士生必須製作兩學期20學分(SWS)的修課計畫。這個計畫如何安排,固然是碩士生自己按照自己意願和投身的專業來設計,但是碩士生也必須跟指導教授商量之後才提交給法學院。如果碩士生曾經在獲得許可前,曾在其他德國大學取得學分者,最多可折算4學分。
§ 5 Studiendauer und Studienumfang
(1) Das Magisterstudium umfasst ein Wintersemester und das folgende Sommersemester.
(2) Der Studienumfang beträgt insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden.
(3) Der Kandidat bzw. die Kandidatin erstellt am Anfang des Wintersemesters im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin sowie dem oder der Fachbereichsbeauftragten einen Studienplan. Studienleistungen, die vor Zulassung zum Magisterstudium an einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden sind, können insgesamt bis zu 4 Semesterwochenstunden auf das Magisterstudium angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen des Studienplans (Absatz3) im Einvernehmen mit dem Fachbereichsbeauftragten.

三、取得成績證明
由於20學分的修課計畫分成冬季學期與夏季學期的科目,故冬季學期與夏季學期結束前,必須針對所上科目以20分鐘的口試、兩小時的筆試,或者以其他授課教授同意的書面方式(比方說討論課報告、家庭作業報告等),取得及格ausreichend)以上的成績證明。
值得注意的是,學程章程第六條第二項也規定,若德國學生也必須對同樣的科目取得成績證明者,這個成績證明也是可以成為碩士生取得成績證明的方式。乍聽之下,相當合理,可是同樣兩小時的筆試,若也是德國人應答的考卷,對外國人而言,將是相當吃力的事情。因此若選擇如公法、民法或刑法的基礎課程,最好在修課前詢問清楚。
§ 6 Leistungsnachweise
(1) Am Ende jedes Semesters ist in jeder nach (§ 5 Absatz 2) dem Studienplan (§ 5 Absatz 3) belegten Veranstaltung ein Leistungsnachweis zu erbringen. § 5 Absatz 4 bleibt unberührt.
(2) Der Leistungsnachweis ist nach Wahl des betreffenden Veranstaltungsleiters bzw. der Veranstaltungsleiterin durch eine 20minütige mündliche Prüfung oder eine zweistündige Klausur oder einen anderen schriftlichen Leistungsnachweis zu erbringen. Wird in der entsprechenden Lehrveranstaltung auch für deutsche Studierende ein Leistungsnachweis verlangt, so genügt dieser.
(3) Die Leistung ist entsprechend der jeweils geltenden Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste juristische Staatsprüfung zu bewerten. Der Leistungsnachweis ist erbracht, wenn die Leistung mindestens mit der Note »ausreichend« bewertet worden ist. Bei Nichtbestehen kann der Leistungsnachweis zweimal wiederholt werden.

參、碩士畢業考試
一、申請碩士考試
按照學程章程第七條規定,碩士生最晚必須在夏季學期上課週最後一週前六個禮拜,以書面向法學院提出碩士畢業考試的申請。
§ 7 Meldung zur Magisterprüfung
Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat sich im Sommersemester spätestens sechs Wochen vor Ende der Vorlesungszeit durch schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung beim Dekan bzw. bei der Dekanin zu meiden.

申請時,碩士生根據學程章程第八條第一項與第二項規定,必須檢附以下文件
(一)根據學程章程第六條所獲得的成績證明。針對夏季學期科目的成績證明,碩士生必須書面載明那些科目的證明是夏季學期上課週結束前方能取得成績證明。
(二)印製兩本碩士論文供評分審查。
(三)書面聲明口試的領域或科目
四、就碩士生有無就同樣的學程進行過畢業考試,或者有無最終於法通過一事,以書面聲明之。
§ 8 Zulassung zur Magisterprüfung
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:
1. der Erwerb der in § 6 vorgesehenen Leistungsnachweise;
2. die Vorlage der Magisterarbeit (§ 10).
(2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
1. die nach § 6 vorgesehenen Leistungsnachweise sowie eine Erklärung darüber, welche Leistungsnachweise um Ende der Vorlesungszeit noch zu erbringen sind;
2. die Magisterarbeit in zwei Exemplaren;
3. eine Erklärung, in welchem Fach die mündliche Prüfung erfolgen soll (§ 12 Absatz 3 Nummer 2);
4. eine Erklärung darüber, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits eine Prüfung in demselben Studiengang nicht oder endgültig nicht bestanden hat.
(3) Über die Zulassung entscheidet der Dekan bzw. die Dekanin. Die Entscheidung ist dem Kandidaten bzw. der Kandidatin mitzuteilen.

二、撰寫碩士論文
根據學程章程第十條第二項,最晚二月一日以前必須確定碩士論文題目。題目固然由指導教授決定;但碩士生也是有建議題目的權利。
§ 10 Magisterarbeit
(1) Der Kandidat bzw. die Kandidatin hat eine Magisterarbeit anzufertigen. Mit der Magisterarbeit soll die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden.
(2) Das Thema der Magisterarbeit bestimmt der Betreuer bzw. die Betreuerin. Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann dazu Vorschläge machen. Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens zum 1. Februar festgelegt.

根據學程章程第十條第三項與第四項規定,碩士生至少有三個月的時間撰寫碩士論文。原則上,該碩士論文原則上以德文來撰寫;但經指導教授同意者,碩士生可以以英文或法文寫作。另外碩士生必須保證:
(一)獨立並且由所引述文獻撰寫論文。
(二)這本論文沒有曾用來取得其他考試成績
(三)這本論文尚未公開發表。
(3) Die Magisterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Mit Einverständnis des Betreuers bzw. der Betreuerin kann sie auch in englischer oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei Monate.
(4) Der Magisterarbeit ist eine Versicherung des Kandidaten bzw. der Kandidatin beizufügen, dass
1. er bzw. sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat;
2. die Magisterarbeit nicht anderweitig als Prüfungsleistung verwendet worden ist;
3. die Magisterarbeit noch nicht veröffentlicht worden ist.

依據學程章程第十一條第一項與第二項規定,碩士論文由指導教授與另外一位法學院指派的教授評分。兩位教授給予及格以上分數者,碩士論文及格。至於碩士論文的分數,將兩位教授的分數平均後得出。
§ 11 Bewertung der Magisterarbeit
(1) Die Magisterarbeit wird von dem Betreuer bzw. der Betreuerin und einer zweiten Person bewertet, die der Dekan bzw. die Dekanin aus dem Kreis der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen des Fachbereichs bestellt.
(2) Die Arbeit ist wie folgt zu bewerten:
summa cum lande = ausgezeichnet (1)
magna cum laude = sehr gut (2)
cum laude = gut (3)
rite = genügend (4)
insufficienter = nicht ausreichend (5)
Aus den Noten der beiden Gutachten ist eine Durchschnittsnote zu bilden. § 14 Absatz 2 gilt entsprechend.
(3) Bewerten beide Gutachten die Magisterarbeit mit »rite« oder besser, ist sie angenommen. Bewerten beide sie mit »insufficienter«, ist sie abgelehnt.
(4) Bewertet einer der beiden Gutachten im Gegensatz zu dem andern die Magisterarbeit mit »insufficienter«, wird ein weiteres Gutachten von einem dritten Gutachter bzw. einer dritten Gutachterin erstellt. Bewertet das dritte Gutachten die Arbeit wie eines der beiden ersten Gutachten, so gilt diese Note. Anderenfalls gilt das auf eine Dezimalstelle errechnete arithmetische Mittel aus den drei Bewertungen.
(5) Bei Ablehnung der Magisterarbeit ist die Magisterprüfung nicht bestanden; der Dekan bzw. die Dekanin teilt dies dem Bewerber bzw. der Bewerberin schriftlich mit. Die abgelehnte Magisterarbeit verbleibt bei den Akten des Fachbereichs.
(6) Bei Nichtbestehen kann die Magisterarbeit einmal wiederholt werden.

三、口試
學程章程第十二條第一項與第二項規定,法學院院長決定兩位口試委員以及舉行口試時間。
§ 12 Mündliche Prüfung
(1) Der Dekan bzw. die Dekanin bestimmt den Termin für die mündliche Prüfung und die Prüfer und Prüferinnen aus dem Kreise der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen des Fachbereichs und ernennt den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende. Der Betreuer bzw. die Betreuerin soll in der Regel als Prüfer bzw. Prüferin bestellt werden.
(2) Die Prüfung wird in einem Termin von zwei Prüfern bzw. Prüferinnen abgenommen. Sie dauert je Prüfungsfach und Kandidat bzw. Kandidatin mindestens 15 Minuten.

根據該條第三項規定,考試的科目有二:一個是碩士論文的專業領域,另一個則是碩士生從修課計畫所選擇的領域;該領域不能是碩士論文的專業領域。每一個科目的口試時間至少15分鐘。
(3) Die mündliche Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erstreckt sich auf folgende
Prüfungsfächer:
1. das Rechtsgebiet der Magisterarbeit;
2. ein von dem Kandidaten bzw. der Kandidatin zu wählendes Rechtsgebiet, das Gegenstand des Studienplans (§ 5 Absatz 3) gewesen ist und nicht mit dem Prüfungsfach gemäß Nummer 1 übereinstimmt.
(4) Der Kandidat bzw. die Kandidatin kann sich vor der mündlichen Prüfung über das Ergebnis der Magisterarbeit unterrichten.
(5) Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen.
(6) Studierende des gleichen Studiengangs sollen als Publikum zugelassen werden. Im übrigen gilt § 58 Absatz 3 Satz 2 HmbHG.

口試成績由兩科成績平均之。獲得及格以上成績者,碩士生通過口試。
§ 13 Bewertung der mündlichen Prüfung
(1) Für jedes Prüfungsfach ist eine Einzelnote gemäß § 11 Absatz 2 festzusetzen. Aus den beiden Einzelbewertungen der mündlichen Prüfung wird eine Durchschnittsnote gebildet.
§ 14 Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote der beiden Prüfungsfächer mindestens »rite« (4,0) ist.
(3) Ist die mündliche Prüfung nicht bestanden, kann das nicht mit mindestens »rite« (4,0) beurteilte Prüfungsfach zweimal wiederholt werden.

肆、總成績
根據學程章程第十四條規定,總成績的計算方式為:碩士論文的平均成績+口試的平均成績/2 = 總成績
§ 14 Gesamtergebnis
(1) Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn die Magisierarbeit angenommen (§ 11 Absätze 3 und 4) und die mündliche Prüfung bestanden ist.
(2) Aus der Durchschnittsnote der mündlichen Prüfung und der Durchschnittsnote für die Magisterarbeit wird die Gesamtnote nach dem arithmetischen Mittel gebildet. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,5 = summa cum laude;
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = magna cum laude;
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 = cum lande;
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 = rite.
Erreicht das Gesamtergebnis nicht 4,0, so ist die Prüfung nicht bestanden.

伍、評價
這篇漢堡大學德國法學程原張貼於20087月。這次改版僅補足法條內容,並且更改現在負責人與申請資訊。


按照就讀過此一學程的台灣教授老師說法,漢堡大學法學院會將每年畢業的德國法碩士學稱造冊公布於該院網路上。另外,也仿造英美LL.M.學制,要求碩士生以快速的方式完成碩士課程。換言之,一年就是一年,不能有人任何拖延。因此,碩士生如何要符合此等速度,當然是要以口試的方式完成所要求的學分,這樣才有相對多的時間專心於碩士論文。儘管如此,碩士生如碩士論文不及格,或者口試沒通過,仍然有一次重寫或重考的機會(學程章程第十一條第六項與第十三條第三項參照)

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